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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rösserland

§ 1 Allgemeines

Die Agentur Rösserland stellt mit „roesserland.de“ ein für den privaten
Bedarf gebührenfreies und allgemein zugängliches Online-Portal zur
Verfügung. Hieraus können keine über diesen Zweck hinausgehenden
Rechte gegen die Agentur Rösserland begründet werden.
Es wird vereinbart, dass ausschließlich die nachfolgend aufgeführten
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils zum
Auftragszeitpunkt geltenden Mediadaten von Roesserland.de, die einen
wesentlichen Vertragsbestandteil bilden, gelten. Durch sie wird der Umfang
von Leistungen und Verpflichtungen im Rahmen eines Werbeauftrags über
die Einblendung (Schaltung) eines oder mehrerer Werbemittel im Internet
zwischen dem Kunden und dem Roesserland.de – Webverzeichnis
geregelt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners
oder sonstiger Inserenten werden nicht anerkannt. Sofern die
nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz.
Die Agentur Rösserland stellt auf dem Online-Portal „roesserland.de" für
die private Nutzung Dienste kostenlos zur Verfügung. Werden darüber
hinaus die Dienste des Online-Portals „roesserland.de" gewerblich genutzt,
so stehen hierfür erweiterten Möglichkeiten der Nutzung zur Verfügung, die
in den Mediadaten von Rösserland verankert sind. Diese erweiterten
Möglichkeiten können nach Bedarf vom Kunden bzw. Mitglied bestellt
werden und werden in der jeweils gültigen Preisliste von Rösserland
veröffentlicht.
Die gewerbliche Nutzung des Online-Portals „roesserland.de“ über die
erweiterten Möglichkeiten der Werbemittel oder des Branchenbuches
hinaus bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Agentur Rösserland.
Die Benutzung des Online-Portals „roesserland.de" ist nur unter der
Voraussetzung gestattet, dass Einträge nicht gegen geltendes Recht
verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzen. Dafür ist der Eintragende
allein verantwortlich. Die Agentur Rösserland ist in jedem Fall berechtigt,
bei Verstößen hiergegen die Eintragung zu entfernen. Die Agentur
Rösserland weist ausdrücklich darauf hin, dass Eintragungen vorhanden
sein könnten, die jemand als anstößig, jugendgefährdend, rechts- und
gesetzeswidrig oder gegen die guten Sitten verstoßend einschätzen
könnte.

 


§ 2 Vertragsabschluss, Rücktritt, Laufzeit

Ein Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Agentur Roesserland
mit dem Versand des Bestellformulars, gegebenenfalls auch per Telefax,
spätestens jedoch mit der Schaltung der Anzeige oder dem erweiterten
Eintrag in das Branchenbuch zustande. Sofern nicht das Gesetz oder
vertraglich festgelegte Ausnahmen einen solchen einräumen, ist ein
Rücktritt vom Werbevertrag nicht möglich. Kündigungen von
Werbeaufträgen müssen schriftlich an die Adresse


Agentur Rösserland
Frau Ilona Krämer
Am Stocker 12b
83661 Lenggries


erfolgen. Der geschlossene Werbevertrag ist auf die in der Bestellung
angegebene Laufzeit begrenzt.

 


§ 3 Pflichten des Kunden, Sperrung bei Verstoß

Der Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss der Agentur Rösserland
die gewünschten und erforderlichen Werbemittel (Fotos, Logos, Texte etc.)
zur Verfügung zu stellen, sofern dies mit der Bestellung noch nicht erfolgt
ist. Ebenfalls hat der Kunde der Agentur Rösserland den korrekten
Verweis/Link zum gewünschten, zu bewerbenden Angebot zu nennen. Die
Agentur Rösserland ist berechtigt, die durch den Kunden gelieferten Bild-,
Logo- und Textmaterialien in Form und Größe den Gegebenheiten der
jeweiligen für die Werbebuchung vorgesehen Webpräsenz anzupassen.
Rösserland behält sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen,
insbesondere von Mitbewerbern oder wenn technische Voraussetzungen
auf Seiten des Kunden nach Auffassung von Rösserland nicht dem
Standard entsprechen, wenn gegen geltendes Recht oder behördliche
Bestimmungen verstoßen wird, Inhalte geeignet sind, das Image der
roesserland.de-Website zu schädigen oder die Veröffentlichung auf
Roesserland.de sonst unzumutbar ist. Das Recht auf Ablehnung in den
genannten Fällen gilt auch dann, wenn die Agentur Rösserland erst nach
der Auftragsbestätigung Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden
Umstände erlangt.
Die Agentur Rösserland ist berechtigt, registrierte Kunden, die sich nicht an
die bei der Anmeldung akzeptierten Nutzungsbedingungen halten, ohne
vorherige Abmahnung zu sperren. Im Falle einer Sperrung wegen
Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen stehen dem Kunden keine
Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.

 


§ 4 Pflichten von Roesserland.de, Aufbewahrungspflichten

Die Platzierung des Werbemittels im Rahmen des Online-Auftritts auf
Roesserland.de wird zwischen dem Kunden und der Agentur Rösserland
einvernehmlich vereinbart. Ist eine solche einvernehmliche Vereinbarung
nicht zu erzielen, so entscheidet Rösserland nach billigem Ermessen unter
größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden über die
Platzierung des Werbemittels. Es besteht kein Recht des Kunden eine
festgesetzte oder bestimmte Position auf den Online-Angeboten auf
Roesserland.de einzufordern, es sei denn. es besteht hierzu eine schriftlich
fixierte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Rösserland.
Die komplette Rechnungsabwicklung und Korrespondenz erfolgt über die
Agentur Rösserland.
Die Pflicht von Rösserland zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei
Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung, sofern nicht ausdrücklich
eine andere Vereinbarung getroffen wurde.

 


§ 5 Preise und Zahlungsbedingungen

Es gelten die auf der Webseite, im Angebot oder Vertrag angegebenen
Preise. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für
Aufträge, welche von Rösserland bestätigt wurden, sind Preisänderungen
allerdings nur wirksam, wenn sie von Rösserland mindestens einen Monat
vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Die von
Rösserland gewünschte und angekündigte Preisänderung wird dann
wirksam, wenn der Kunde der gewünschten Preisänderung nicht innerhalb
einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung
seitens Rösserland widerspricht. Widerspricht der Kunde der von der
Rösserland gewünschten Preisänderung, so ist Rösserland berechtigt, den
zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Werbeauftrag zum Ende des
laufenden Monats zu kündigen.
Zahlungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Sofern
hiervon einvernehmlich abgewichen wird, kann Rösserland den
bestehenden Vertrag bei Eintritt von Zahlungsverzug kündigen und die
Werbeeinblendungen umgehend stoppen. Sofern an der Zahlungsfähigkeit
des Kunden objektiv begründete Zweifel bestehen, ist Rösserland
berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen
weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes
Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich
offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

 


§ 6 Rechtsgewährleistung, Verantwortlichkeit für Inhalte

Der Kunde ist für die von ihm und für ihn eingestellten Inhalte selbst
verantwortlich. Er gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung
des Werbmittels erforderlichen Rechte besitzt. Er steht insbesondere dafür
ein, dass dadurch keine Rechte Dritter (z.B.: Urheber- und Markenrechte)
verletzt werden. Rösserland ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein
eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives
Recht verstößt.
Der Kunde stellt Rösserland von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen
der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher
und sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen dieser
entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auf die bei der
notwendigen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten
sowie auf Kosten, die Rösserland bei verständiger Würdigung des
Einzelfalls zur Schadensgeringhaltung durch die Veröffentlichung einer
Gegendarstellung oder ähnlichen Mitteilung entstehen. Der Kunde ist
verpflichtet, Rösserland nach Treu und Glauben mit Informationen und
Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen,
soweit dies dem Kunden ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen
gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen
möglich ist.
Der Kunde haftet dafür, dass von ihm übermittelte Daten keine Viren oder
vergleichbare Programme enthalten. Entsprechende Dateien kann
Rösserland löschen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen.
Rösserland behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden
vor.
Der Kunde überträgt der Rösserland unentgeltlich sämtliche für die
Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet,
erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und
sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung,
Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und
Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des
Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen
örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller
bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der
Online-Medien.

 


§ 7 Gewährleistung, Haftung

Die Agentur Rösserland übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der
Verwendung ihres Online-Portals Interessenten, Eintragenden oder Dritten
entstehen. Die Agentur Rösserland übernimmt auch keine Haftung, falls ihr
Online-Portal durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen
oder von außen kommende Beeinträchtigungen der Strukturen
unterbrochen, in seiner Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird. Die
Agentur Rösserland schließt jegliche Gewährleistung für die Funktionalität
des Online-Portals aus und macht keine Zusicherungen hinsichtlich der
Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit
der darin eingestellten Informationen.
Rösserland übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die
technische Realisierbarkeit der von dem Kunden gewünschten Schaltung
der Werbung in dem Online-Auftritt von Roesserland.de. Rösserland wird
sich bei Schaltung der Werbung aber um eine bestmögliche Wiedergabe
der Werbung des Kunden im Rahmen des Online-Auftritts bemühen und zu
diesem Zweck mit dem Kunden die technischen Voraussetzung für die
Durchführung des Werbeauftrages abstimmen. Rösserland leistet
insbesondere nicht Gewähr und haftet insbesondere dann nicht, wenn die
Schaltung der Werbung aufgrund von Umständen, insbesondere aus
technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder Serverausfall
aufgrund einer Änderung gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen
Gründen nicht möglich ist. In den vorgenannten Fällen wird sich Rösserland
im Einvernehmen mit dem Betreiber bemühen, die Schaltung der Werbung
für einen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt nachzuholen.
In diesem Fall und für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, hat der
Kunde jedoch keinen Anspruch gegenüber Rösserland auf Rückzahlung
der an Rösserland erbrachten Zahlungen. Weiterhin sind sämtliche
sonstigen Ansprüche des Kunden gegen Rösserland - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ausgeschlossen. Rösserland übernimmt auch dann keinerlei
Gewährleistung oder Haftung, wenn die Schaltung der Werbung deshalb
nicht erfolgen kann, weil der Kunde eine nicht geeignete
Darstellungssoftware verwendet, die Kommunikationsnetze anderer
Betreiber, insbesondere eines eingeschalteten Internet-Providers, gestört
sind oder ausfallen, die Werbung durch unvollständige und/oder nicht
aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxi-Servern kommerzieller
Online-Dienste nicht erscheint oder der AdServer aufgrund von
Umständen, die nicht in der Sphäre von Rösserland liegen, ausfällt.
Rösserland haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus
leicht fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten oder wesentlicher
Vertragsverpflichtungen ergeben, in letzterem Falle jedoch nur, soweit
diese Schäden vorhersehbar sind und begrenzt auf die Höhe der
Vergütung, die der Kunde bereits an Rösserland geleistet hat. Von den
vorstehenden Haftungsbeschränkungen im Falle leichter Fahrlässigkeit
bleibt die Haftung von Rösserland nach dem Produkthaftungsgesetz, bei
Personenschäden und im Falle von Arglist unberührt. Die vorstehenden
Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine Haftung von Rösserland
aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen
Vertreters der Agentur Rösserland.

 


§ 8 Änderung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

Die Agentur Rösserland behält sich vor, diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen (AGBs) jederzeit unter Wahrung einer
angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu
ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten
AGBs unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der
Website von roesserland.de.

 


§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische Klausel

Erfüllungsort ist der Sitz von Rösserland. Im Geschäftsverkehr mit
Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz der
Agentur Rösserland. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des
Kunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung
unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz
oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik
Deutschland verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Agentur Rösserland
vereinbart, wenn der Werbeauftrag schriftlich geschlossen wurde.
Auf den Werbeauftrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter
Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller materiellen und prozessualen
Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen.
Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag
bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die
Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses.
Gerichtsstand ist Wolfratshausen.
Sollten einzelne oder mehrere Teile des Vertrages zwischen Rösserland
und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des
Vertrages insgesamt hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in
diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu
ersetzen, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Ziel der unwirksamen
Bestimmung am nächsten kommt.