Allgemeine Geschäftsbedingungen für Rösserland§ 1 AllgemeinesDie Agentur Rösserland stellt mit „roesserland.de“ ein für den privaten Bedarf gebührenfreies und allgemein zugängliches Online-Portal zur Verfügung. Hieraus können keine über diesen Zweck hinausgehenden Rechte gegen die Agentur Rösserland begründet werden. Es wird vereinbart, dass ausschließlich die nachfolgend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die jeweils zum Auftragszeitpunkt geltenden Mediadaten von Roesserland.de, die einen wesentlichen Vertragsbestandteil bilden, gelten. Durch sie wird der Umfang von Leistungen und Verpflichtungen im Rahmen eines Werbeauftrags über die Einblendung (Schaltung) eines oder mehrerer Werbemittel im Internet zwischen dem Kunden und dem Roesserland.de – Webverzeichnis geregelt. Entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners oder sonstiger Inserenten werden nicht anerkannt. Sofern die nachstehenden Bedingungen keine Regelungen enthalten, gilt das Gesetz. Die Agentur Rösserland stellt auf dem Online-Portal „roesserland.de" für die private Nutzung Dienste kostenlos zur Verfügung. Werden darüber hinaus die Dienste des Online-Portals „roesserland.de" gewerblich genutzt, so stehen hierfür erweiterten Möglichkeiten der Nutzung zur Verfügung, die in den Mediadaten von Rösserland verankert sind. Diese erweiterten Möglichkeiten können nach Bedarf vom Kunden bzw. Mitglied bestellt werden und werden in der jeweils gültigen Preisliste von Rösserland veröffentlicht. Die gewerbliche Nutzung des Online-Portals „roesserland.de“ über die erweiterten Möglichkeiten der Werbemittel oder des Branchenbuches hinaus bedarf der ausdrücklichen Genehmigung der Agentur Rösserland. Die Benutzung des Online-Portals „roesserland.de" ist nur unter der Voraussetzung gestattet, dass Einträge nicht gegen geltendes Recht verstoßen und Rechte Dritter nicht verletzen. Dafür ist der Eintragende allein verantwortlich. Die Agentur Rösserland ist in jedem Fall berechtigt, bei Verstößen hiergegen die Eintragung zu entfernen. Die Agentur Rösserland weist ausdrücklich darauf hin, dass Eintragungen vorhanden sein könnten, die jemand als anstößig, jugendgefährdend, rechts- und gesetzeswidrig oder gegen die guten Sitten verstoßend einschätzen könnte.
§ 2 Vertragsabschluss, Rücktritt, LaufzeitEin Vertrag kommt zwischen dem Kunden und der Agentur Roesserland mit dem Versand des Bestellformulars, gegebenenfalls auch per Telefax, spätestens jedoch mit der Schaltung der Anzeige oder dem erweiterten Eintrag in das Branchenbuch zustande. Sofern nicht das Gesetz oder vertraglich festgelegte Ausnahmen einen solchen einräumen, ist ein Rücktritt vom Werbevertrag nicht möglich. Kündigungen von Werbeaufträgen müssen schriftlich an die Adresse Agentur Rösserland Frau Ilona Krämer Am Stocker 12b 83661 Lenggries
erfolgen. Der geschlossene Werbevertrag ist auf die in der Bestellung angegebene Laufzeit begrenzt.
§ 3 Pflichten des Kunden, Sperrung bei VerstoßDer Kunde ist verpflichtet, nach Vertragsabschluss der Agentur Rösserland die gewünschten und erforderlichen Werbemittel (Fotos, Logos, Texte etc.) zur Verfügung zu stellen, sofern dies mit der Bestellung noch nicht erfolgt ist. Ebenfalls hat der Kunde der Agentur Rösserland den korrekten Verweis/Link zum gewünschten, zu bewerbenden Angebot zu nennen. Die Agentur Rösserland ist berechtigt, die durch den Kunden gelieferten Bild-, Logo- und Textmaterialien in Form und Größe den Gegebenheiten der jeweiligen für die Werbebuchung vorgesehen Webpräsenz anzupassen. Rösserland behält sich vor, Aufträge anzunehmen oder abzulehnen, insbesondere von Mitbewerbern oder wenn technische Voraussetzungen auf Seiten des Kunden nach Auffassung von Rösserland nicht dem Standard entsprechen, wenn gegen geltendes Recht oder behördliche Bestimmungen verstoßen wird, Inhalte geeignet sind, das Image der roesserland.de-Website zu schädigen oder die Veröffentlichung auf Roesserland.de sonst unzumutbar ist. Das Recht auf Ablehnung in den genannten Fällen gilt auch dann, wenn die Agentur Rösserland erst nach der Auftragsbestätigung Kenntnis über die zur Ablehnung berechtigenden Umstände erlangt. Die Agentur Rösserland ist berechtigt, registrierte Kunden, die sich nicht an die bei der Anmeldung akzeptierten Nutzungsbedingungen halten, ohne vorherige Abmahnung zu sperren. Im Falle einer Sperrung wegen Verstoßes gegen die Nutzungsbedingungen stehen dem Kunden keine Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrund, zu.
§ 4 Pflichten von Roesserland.de, AufbewahrungspflichtenDie Platzierung des Werbemittels im Rahmen des Online-Auftritts auf Roesserland.de wird zwischen dem Kunden und der Agentur Rösserland einvernehmlich vereinbart. Ist eine solche einvernehmliche Vereinbarung nicht zu erzielen, so entscheidet Rösserland nach billigem Ermessen unter größtmöglicher Berücksichtigung der Interessen des Kunden über die Platzierung des Werbemittels. Es besteht kein Recht des Kunden eine festgesetzte oder bestimmte Position auf den Online-Angeboten auf Roesserland.de einzufordern, es sei denn. es besteht hierzu eine schriftlich fixierte vertragliche Vereinbarung zwischen dem Kunden und Rösserland. Die komplette Rechnungsabwicklung und Korrespondenz erfolgt über die Agentur Rösserland. Die Pflicht von Rösserland zur Aufbewahrung des Werbemittels endet drei Monate nach seiner letztmaligen Verbreitung, sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen wurde.
§ 5 Preise und ZahlungsbedingungenEs gelten die auf der Webseite, im Angebot oder Vertrag angegebenen Preise. Gegenüber Unternehmen bleibt eine Änderung vorbehalten. Für Aufträge, welche von Rösserland bestätigt wurden, sind Preisänderungen allerdings nur wirksam, wenn sie von Rösserland mindestens einen Monat vor Veröffentlichung des Werbemittels angekündigt werden. Die von Rösserland gewünschte und angekündigte Preisänderung wird dann wirksam, wenn der Kunde der gewünschten Preisänderung nicht innerhalb einer Frist von 4 Wochen nach Zugang der entsprechenden Mitteilung seitens Rösserland widerspricht. Widerspricht der Kunde der von der Rösserland gewünschten Preisänderung, so ist Rösserland berechtigt, den zwischen ihr und dem Kunden bestehenden Werbeauftrag zum Ende des laufenden Monats zu kündigen. Zahlungen sind vom Kunden grundsätzlich im Voraus zu entrichten. Sofern hiervon einvernehmlich abgewichen wird, kann Rösserland den bestehenden Vertrag bei Eintritt von Zahlungsverzug kündigen und die Werbeeinblendungen umgehend stoppen. Sofern an der Zahlungsfähigkeit des Kunden objektiv begründete Zweifel bestehen, ist Rösserland berechtigt, auch während der Laufzeit des Vertrages das Erscheinen weiterer Werbemittel ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offen stehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
§ 6 Rechtsgewährleistung, Verantwortlichkeit für InhalteDer Kunde ist für die von ihm und für ihn eingestellten Inhalte selbst verantwortlich. Er gewährleistet und sichert zu, dass er alle zur Platzierung des Werbmittels erforderlichen Rechte besitzt. Er steht insbesondere dafür ein, dass dadurch keine Rechte Dritter (z.B.: Urheber- und Markenrechte) verletzt werden. Rösserland ist nicht zur Prüfung verpflichtet, ob ein eingestellter Inhalt Rechte Dritter beeinträchtigt oder gegen objektives Recht verstößt. Der Kunde stellt Rösserland von allen Ansprüchen Dritter frei, die wegen der Verletzung wettbewerbsrechtlicher, strafrechtlicher, urheberrechtlicher und sonstiger gesetzlicher oder behördlicher Bestimmungen dieser entstehen können. Die Freistellung erstreckt sich auf die bei der notwendigen Rechtsverteidigung gegenüber Dritten entstehenden Kosten sowie auf Kosten, die Rösserland bei verständiger Würdigung des Einzelfalls zur Schadensgeringhaltung durch die Veröffentlichung einer Gegendarstellung oder ähnlichen Mitteilung entstehen. Der Kunde ist verpflichtet, Rösserland nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechtsverteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen, soweit dies dem Kunden ohne die Verletzung eigener Verpflichtungen gegenüber Dritten und bei Wahrung eigener Geheimhaltungsinteressen möglich ist. Der Kunde haftet dafür, dass von ihm übermittelte Daten keine Viren oder vergleichbare Programme enthalten. Entsprechende Dateien kann Rösserland löschen, ohne dass dem Kunden hieraus Ansprüche zustehen. Rösserland behält sich Ersatzansprüche wegen virenbedingter Schäden vor. Der Kunde überträgt der Rösserland unentgeltlich sämtliche für die Nutzung der Werbung in Online-Medien aller Art, einschließlich Internet, erforderlichen urheberrechtlichen Nutzungs-, Leistungsschutz- und sonstigen Rechte, insbesondere das Recht zur Vervielfältigung, Verbreitung, Übertragung, Sendung, Entnahme aus einer Datenbank und Abruf, und zwar zeitlich und inhaltlich, in dem für die Durchführung des Auftrags notwendigen Umfang. Vorgenannte Rechte werden in allen Fällen örtlich unbegrenzt übertragen und berechtigen zur Schaltung mittels aller bekannten technischen Verfahren sowie aller bekannten Formen der Online-Medien.
§ 7 Gewährleistung, HaftungDie Agentur Rösserland übernimmt keine Haftung für Schäden, die aus der Verwendung ihres Online-Portals Interessenten, Eintragenden oder Dritten entstehen. Die Agentur Rösserland übernimmt auch keine Haftung, falls ihr Online-Portal durch höhere Gewalt, Streik, Aussperrung, Betriebsstörungen oder von außen kommende Beeinträchtigungen der Strukturen unterbrochen, in seiner Funktion beeinträchtigt oder zerstört wird. Die Agentur Rösserland schließt jegliche Gewährleistung für die Funktionalität des Online-Portals aus und macht keine Zusicherungen hinsichtlich der Richtigkeit, Geeignetheit, Verlässlichkeit, Pünktlichkeit oder Genauigkeit der darin eingestellten Informationen. Rösserland übernimmt keinerlei Gewährleistung oder Haftung für die technische Realisierbarkeit der von dem Kunden gewünschten Schaltung der Werbung in dem Online-Auftritt von Roesserland.de. Rösserland wird sich bei Schaltung der Werbung aber um eine bestmögliche Wiedergabe der Werbung des Kunden im Rahmen des Online-Auftritts bemühen und zu diesem Zweck mit dem Kunden die technischen Voraussetzung für die Durchführung des Werbeauftrages abstimmen. Rösserland leistet insbesondere nicht Gewähr und haftet insbesondere dann nicht, wenn die Schaltung der Werbung aufgrund von Umständen, insbesondere aus technischen Gründen, wegen höherer Gewalt, Streik oder Serverausfall aufgrund einer Änderung gesetzlicher Bestimmungen oder aus sonstigen Gründen nicht möglich ist. In den vorgenannten Fällen wird sich Rösserland im Einvernehmen mit dem Betreiber bemühen, die Schaltung der Werbung für einen zwischen den Parteien zu vereinbarenden Zeitpunkt nachzuholen. In diesem Fall und für den Fall, dass dies nicht möglich sein sollte, hat der Kunde jedoch keinen Anspruch gegenüber Rösserland auf Rückzahlung der an Rösserland erbrachten Zahlungen. Weiterhin sind sämtliche sonstigen Ansprüche des Kunden gegen Rösserland - gleich aus welchem Rechtsgrund - ausgeschlossen. Rösserland übernimmt auch dann keinerlei Gewährleistung oder Haftung, wenn die Schaltung der Werbung deshalb nicht erfolgen kann, weil der Kunde eine nicht geeignete Darstellungssoftware verwendet, die Kommunikationsnetze anderer Betreiber, insbesondere eines eingeschalteten Internet-Providers, gestört sind oder ausfallen, die Werbung durch unvollständige und/oder nicht aktualisierte Angebote auf sogenannten Proxi-Servern kommerzieller Online-Dienste nicht erscheint oder der AdServer aufgrund von Umständen, die nicht in der Sphäre von Rösserland liegen, ausfällt. Rösserland haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzungen beruhen sowie für Schäden, die sich aus leicht fahrlässigen Verletzungen von Kardinalpflichten oder wesentlicher Vertragsverpflichtungen ergeben, in letzterem Falle jedoch nur, soweit diese Schäden vorhersehbar sind und begrenzt auf die Höhe der Vergütung, die der Kunde bereits an Rösserland geleistet hat. Von den vorstehenden Haftungsbeschränkungen im Falle leichter Fahrlässigkeit bleibt die Haftung von Rösserland nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Personenschäden und im Falle von Arglist unberührt. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch für eine Haftung von Rösserland aufgrund des Verschuldens eines Erfüllungsgehilfen oder gesetzlichen Vertreters der Agentur Rösserland.
§ 8 Änderung der Allgemeinen GeschäftsbedingungenDie Agentur Rösserland behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGBs) jederzeit unter Wahrung einer angemessenen Ankündigungsfrist von mindestens zwei Wochen zu ändern. Die Ankündigung erfolgt durch Veröffentlichung der geänderten AGBs unter Angabe des Zeitpunkts des Inkrafttretens im Internet auf der Website von roesserland.de.
§ 9 Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Salvatorische KlauselErfüllungsort ist der Sitz von Rösserland. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist Gerichtsstand der Sitz der Agentur Rösserland. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Kunden, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Kunde nach Vertragsabschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Gebiet der Bundesrepublik Deutschland verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz der Agentur Rösserland vereinbart, wenn der Werbeauftrag schriftlich geschlossen wurde. Auf den Werbeauftrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie aller materiellen und prozessualen Rechtsnormen, die in eine andere Rechtsordnung verweisen. Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen zu diesem Vertrag bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung dieses Schriftformerfordernisses. Gerichtsstand ist Wolfratshausen. Sollten einzelne oder mehrere Teile des Vertrages zwischen Rösserland und dem Kunden unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages insgesamt hiervon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich in diesem Fall, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und inhaltlichen Ziel der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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